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Bewertung von Arbeitszeugnissen

Arbeitszeugnisse dürfen keine negativen Aussagen enthalten. Deshalb verwendet der Personalverantwortliche bestimmte Formulierungen, die auf den ersten Blick auf eine gute Bewertung schliessen lassen, aber dennoch eine ganz andere, möglicherweise eine negative, Bedeutung haben kann.

Wir analysieren Ihr Arbeitszeugnis und sagen Ihnen, wie Sie wirklich bewertet werden - (Wichtig: Dies ist keine Rechtsberatung. In Rechtsfragen kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt).

Es kommt leider immer häufiger vor, dass Mitarbeiter Ihr Arbeitszeugnis selbst formulieren sollen und der Arbeitgeber nur noch seine Unterschrift darunter setzt. In diesem Fall übernehmen wir gerne die Formulierung auf Basis Ihrer Angaben.

Tipp1: Sie können gegen ein -Ihrer Meinung nach- zu schlechtes Arbeitszeugnis Einspruch einlegen und Formulierungen anpassen lassen.

Tipp2: Lassen Sie sich in regelmäßigen Abständen ein Zwischenzeugnis ausstellen. Gute Anlässe hierfür sind beispielsweise Wechsel von Vorgesetzten oder die Änderung von Aufgabengebieten.

 
   

   © 2009 by Franz Bruyers